Rezeptanforderung

Für die Bestellung gilt:
• Es können nur Medikamente bestellt werden, die bereits von uns verschrieben wurden.
• Rezepte können jederzeit zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden.
• Bitte beachten Sie, dass wir für die erste Bestellung im Quartal Ihre Krankenkassenkarte als Versicherungsnachweis benötigen. Dies gilt auch in Zukunft für die E-Rezepte.
• Wurde Ihre Versichertenkarte im Quartal bereits eingelesen, haben Sie ab jetzt die Möglichkeit ein E-Rezept bei uns zu bestellen.
Das Abholen des Rezeptes wird dadurch hinfällig. Bitte vermerken Sie bei "Name das Medikamentes", dass Sie ein E-Rezept wünschen. Hilfsmittel sind hiervon ausgenommen.