Für die Bestellung gilt:
• Es können nur Medikamente bestellt werden, die bereits von uns verschrieben wurden.
• Bitte beachten Sie, dass wir für die erste Bestellung im Quartal Ihre Krankenkassenkarte als Versicherungsnachweis benötigen. Dies gilt auch ab Januar 2024 für E-Rezepte.
• Wurde Ihre Versichertenkarte im Quartal bereits eingelesen, erstellen wir das E-Rezept und Sie können das Rezept über Ihre Versichertenkarte in der Apotheke oder über die
E-Rezept App einlösen. Das Abholen des Rezeptes wird dadurch hinfällig. Hilfsmittel sind hiervon ausgenommen.